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Abhörsicherheit

Mit dem Schlagwort "mangelnde" Abhörsicherheit wird - nicht nur in (Zeit-)Schriften der DBP Telekom Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit - Werbung für digitale Funkgeräte (schnurlose und cellulare (D- Netze)) gemacht.

Hieß es noch vor wenigen Wochen beispielsweise, Funkgespräche im C-Netz Funktelefonnetz ließen sich nur mit erheblichem technischen Aufwand mithören, heißt es jetzt, dies sich C-Netz Gespräche mit für wenige hundert Mark zu jetzt legal zu erwerbenden Scannern abhören ließen.

Wer "Abhörsicherheit" will, soll sich also eines der neuen digitalen Funktelefone kaufen. Gleichzeitig wird das, was im Grundgesetz "Fernmeldegeheimniß" genannt wird - de facto genauso wie das Recht auf Asyl abgeschafft (siehe auch Artikel zum BGH-Urteil irgendwo in dieser Ausgabe).

Die Meldungen darüber, daß die D-Netze abhörsicherer seien, als es der Polizei lieb sein kann mögen zwar auf irgendwelchen temporär vorhandenen Fakten beruhen, sind aber letztlich eine Irreführung des Verbrauchers - insbesondere dem Teil der Verbraucher der auf vertrauliche Kommunikation angewiesen ist (und dafür gibt es nicht nur minder legale Beweggründe).

Solange Gespräche in Leitungen von Betreibern verlaufen, denen ein Zugriff durch staatliche Stellen gesetzlich vorgeschrieben wird, hilft nur eine Verschlüsselung vor dem gelangen der (Sprach-)Daten in eben diese Leitungen.

Und - solange dies nicht gewährt ist - hilft nur, die Telefonkommunikation genauso wie Briefkommunikation von der Sicherheit zu betrachten, wenn man davon absieht, dass mit zunehmender digitalisierung des Telefonnetzes die Speichermöglichkeit erheblich steigen: was auf dem Umschläg steht ist genauso wenig wie Verbindungsdaten in (Funk-)Telefonnetzen vor irgendwem wirklich geschützt und das, was drin steht (Gesprächsinhalte) ist letztlich auch im Zugriff. Müßen Briefumschläge noch umständlich mit Heiss-Wasser-Dampf geöffnet werden, ist es beim Anzapfen einer Leitung alles etwas einfacher.

Nebenbei: Beim BND wird seit einiger Zeit mit Sprach-Banken herumgespielt. Spracherkennung mit Listen "kritischer" Begriffe lassen die einfach mal auf allen ihnen technisch (nicht rechtlich) zur Verfügung stehenden Leitungen laufen. Technisch zur Verfügung heißt in diesem Falle (Richt-)Funkstrecken aller Art, rechtlich nicht zur Verfügung heißt, das der jetzt geplante "große Lauschangriff" lediglich die Legalisierung der hier vorhandenen Praxis ist.

Benutzer von Telefonen mögen diese Hinweise beachten.

Autor: ABHOER.D43 Andy

 

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